01.09.2009
Inkrafttreten der neuen HOAI und zum 18.08.2009 - Wesentliche Neuerungen sind zu beachten
Durch die 6. HOAI Novelle (Bundesgesetzblatt 109 Seite 2732 vom 17.08.2009) wurde mit Wirkung ab 18.08.2009 das Preisrecht der Architekten und Ingenieure umfassend umgestaltet.
Der Anwendungsbereich der neuen HOAI gilt für alle Verträge, die ab dem 18.08.2009 geschlossen werden. Die zuvor geschlossenen Verträge werden weiterhin nach dem bis dato geltenden Recht beurteilt.
Die neue HOAI trägt der EU-Dienstleistungsrichtlinie dahingehend Rechnung, dass diese nur noch für Leistungen der Architekten und Ingenieure mit Büros mit Sitz im Inland gilt und die Leistung auch vom Inland aus erbracht werden. Hier ist zukünftig mit einer Sitzverlagerung zu rechnen, insbesondere dürften massive Auswirkungen bei Ausschreibungen nach der VOF zu erwarten sein.
Ein wesentlicher Kernpunkt der Änderung der HOAI ist die Gesamtberechnung des Honorars entweder nach der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) oder aufgrund einer Vereinbarung von nachprüfbaren Kosten als Abrechnungsgrundlage. Ein zentrales Thema ist insbesondere die Ausweitung der Vereinbarungsmöglichkeiten zur Honorarerhöhung bzw. Sanktionierung in Abhängigkeit der Entwicklung der Baukosten (Bonus - Malus - System).
Teilweise sind auch eine Vielzahl von Vorschriften weggefallen, z.B. die Regelung von Zeithonoraren und zusätzlichen Leistungen.Für öffentliche Auftraggeber von Ingenieurbauwerken dürfte darüber hinaus insbesondere im Rahmen der Ausschreibung der Wegfall der Begrenzung der Bauüberwachungshonorierung sein. Hier wird es zu einem echten Wettbewerb auch bei faktisch ausschließlich inländischen Vergaben kommen.
Ob die ebenfalls vorgenommene Erhöhung des Honorars im Rahmen der Tabellenwerte um 10% tatsächlich bei den Ingenieuren und Architekten ankommen wird, darf im Hinblick auf den scharfen Wettbewerb und die Möglichkeiten der erweiterten Gestaltungsfreiheit in tatsächlicher Hinsicht bezweifelt werden.
Für öffentliche Auftraggeber werden die Anforderungen im Vergabeverfahren wachsen, es ist mit einer zunehmenden Zahl an Vergabebeschwerden zu rechnen.
Alexander Reitinger
Fachanwalt für Verwaltungsrecht